Vorsorgekoloskopie für Patienten ab 50 !!!

Ab April 2014 wird die Vorsorgekoloskopie bei Patienten ab 50 Jahren von der AOK und BKK erstattet und in das Vorsorgeprogramm aufgenommen. Allerdings gilt dies nur für Patienten, die in den Hausarztvertrag bzw. Facharztvertrag eingeschrieben sind. Dies ist ein weitere wichtiger Grund sich in diesen Spezialprogramme einzuschreiben.
Es ist erfreulich, dass die AOK und BKK den neuen Richtlinien der DGVS (Deutsche Gesellschaft für Verdauungs- und Stoffwechselerkrankungen) Rechnung trägt. Für Menschen mit Darmkrebs bei Eltern, Geschwistern oder Großeltern ist das Risiko deutlich erhöht, so dass für diese Patienten die Faustregel weiterhin gilt.

Alter des Erkrankten minus 10 Jahre= gleich dem Alter der ersten Koloskopie.

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